Bebauungs- & FNP-Änderung Photovoltaik

Job ID: 40452697

Budget: €30 – €250 EUR

Ich möchte meinen bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) sowie den dazugehörigen Bebauungsplan so anpassen, dass auf der betroffenen Fläche künftig die Nutzung „Photovoltaik“ rechtssicher ermöglicht wird. Die bisherige Darstellung soll also von ihrer alten Nutzungsart auf eine Sonderfläche Photovoltaik umgestellt werden; entsprechend muss der Bebauungsplan textlich und zeichnerisch angepasst, begründet und in das übliche Verfahren nach BauGB eingebracht werden.

1. Flächennutzungsplan (FNP)
Im FNP, dem vorbereitenden Bauleitplan der Gemeinde, muss die grobe Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet dargestellt werden.
• Darstellung: Die Fläche wird in der kommunalen Praxis fast ausschließlich als Sonderbaufläche (SO) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.
• Zweckbestimmung: Diese Darstellung muss zwingend spezifiziert werden. Üblich und notwendig sind Zweckbestimmungen wie „Erneuerbare Energien – Photovoltaik“ oder „Freiflächen-Photovoltaik“.
• Alternative: Eine Darstellung als Fläche für Versorgungsanlagen (Strom/Erneuerbare Energien) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB ist rechtlich ebenfalls möglich, wird aber seltener angewandt als die Sonderbaufläche.
2. Bebauungsplan (B-Plan)
Der B-Plan wird aus den Darstellungen des FNP entwickelt (Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB) und regelt die bauliche Nutzung parzellenscharf und verbindlich.
• Festsetzung: Die Fläche muss als Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Dieser Paragraph greift immer dann, wenn Anlagen sich von den klassischen Baugebieten (wie Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten) wesentlich unterscheiden.
• Zweckbestimmung: Auch hier ist die Konkretisierung unerlässlich. Die Festsetzung lautet dann beispielsweise „Sonstiges Sondergebiet – Freiflächen-Photovoltaik“ (SO PV) oder „Sonstiges Sondergebiet – Solarpark“.

Es wird angrenzend derzeit ein FNP/B-Plan für eine Schule erstellt. Direkt nördlich soll jetzt ein neuer B-Plan/FNP für die gekbmarkierte Fläche in der Datei FNP.jpg erstellt werden.

Mir ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig, prüffähig und GIS-kompatibel vorliegen – Lagepläne (DXF/Shape), Textteil, Begründung und die synoptische Gegenüberstellung alt/neu. Besondere Restriktionen zur Anlagenhöhe oder Materialwahl habe ich aktuell nicht vorgesehen, lasse mich hier aber gern von Ihnen beraten, sobald Sie die technischen und naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen bewerten.

Akzeptanzkriterien für die Abgabe:
• zeichnerische Planänderung in CAD/GIS-Format plus druckfähiges PDF
• konsistente textliche Festsetzungen inkl. Begründung nach § 9 BauGB
• kurze Verfahrensübersicht (Auslegung, Beteiligung, Abwägung) als Leitfaden für die Gemeinde
• alles in deutscher Sprache

Wenn Sie Erfahrung mit Bauleitplanung, QGIS/ArcGIS und den Verfahrensschritten nach BauGB haben, können wir sofort starten – die Ursprungsdaten stelle ich nach Beauftragung zur Verfügung.
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